Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
90 €
140 €
Expert*in für deine Lebenswelt bist du selbst.
Der Auftrag meiner Klient*innen ist für mich zentral, die Beratung soll vor allem nützlich sein und orientiert sich an individuellen Wünschen und Zielen. Ich begegne ratsuchenden Menschen mit einem ressourcenorientierten Blick, (vor)urteils- und wertfrei, auf Augenhöhe, mit Wertschätzung, Interesse, Neugier und Verständnis für ihre je individuelle Situation, empathisch - nicht ohne eine Prise Humor - manchmal frech und immer mit Impulsen für gute und hilfreiche Erfahrungen, die sie weiterbringen.
Die Lösung ist bereits da. Wenn Sie möchten, gehe ich mit Ihnen auf Entdeckungsreise.
Ich freue mich auf unser Gespräch!
Eine Beratung in meiner Praxis vor Ort ist zurzeit ohne Einschränkungen möglich. Auf Wunsch arbeite ich gerne auch mit einem Mund-Nase-Schutz.
§1 Zustandekommen des Vertrages und Ausschluss von Ansprüchen
Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin in der Praxis für sexuelle Bildung und Beratung vereinbart wurde und damit die Absicht besteht, eine Einzel- oder Paarberatung in Anspruch zu nehmen.
Die Beratung in o.g. Praxis ist keine Heilbehandlung und stellt keinen Ersatz für eine Psycho- und Pharmakotherapie bei ernstzunehmenden psychischen Störungen mit Krankheitswert dar. Es finden weder Anamnese bzw. Diagnose noch die Behandlung von Krankheiten statt. Entsprechend wird auch nicht die Heilung oder Linderung von Krankheiten versprochen. Parallel ablaufende Therapien und Behandlungen sind mir vor der Sitzung offenzulegen.
§ 2 Beratungserfolg
Die Beraterin kann nicht garantieren, dass alle an die Beratung gerichteten Erwartungen erfüllt werden. Beide Parteien, Beraterin und insbesondere der*die Klient*in – arbeiten nach bestem Wissen und Können sowie mit dem Einsatz der ihnen gegebenen Mittel daran, dass sich der gewünschte Beratungserfolg einstellt.
§ 3 Beratungsdauer
Klient*in und Beraterin entscheiden gemeinsam Dauer, Anzahl und Abstände der Sitzungen. Der Beratungsvertrag kann jederzeit beiderseits ohne Begründung schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden. Die Beraterin wird jedoch nur in gravierenden Fällen davon Gebrauch machen.
§ 4 Schweigepflicht
Die Beraterin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn Sie hierzu schriftlich Ihr Einverständnis erteilen. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet die Beraterin um Leib um Leben des Klienten oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.
§ 5 Gesundheitszustand
Die*der Klient*in versichert der Beraterin, dass sie*er an keiner Erkrankung leidet, welche deren Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die Beratung/Coaching aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit ausschließen. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden oder angeraten sein, bestätigt der*die Klient*in, dass er*sie dies der Beraterin und der behandelnden Person transparent macht und Nutzen/ Risiko mit diesem*dieser bespricht.
§ 6 Beratungsausschluss
Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
Ebenfalls werden Klient*innen die akut alkoholisiert oder intoxikiert sind und/oder oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird außerdem sofort abgebrochen, wenn Klient*innen wiederholt diskriminierende Äußerungen religiöser, sexistischer, rassistischer oder generell gewaltverherrlichender Äußerungen treffen.
§ 7 Beratungshonorar
Eine Einzelsitzung dauert eine volle Stunde (60 Min.) und kostet 90 €, eine Paarberatung dauert 90 Minuten und kostet 140 €. Auf Wunsch kann auch eine Sitzung von 2 Stunden (120 Min.) á 180 € vereinbart werden. Eine ungeplante Überziehung der Sitzungsdauer ist nach Absprache unter Umständen in beiden Fällen möglich und wird entsprechend berechnet. Das Honorar gilt natürlich auch für die erste Sitzung.
Eine Sitzung am Wochenende oder späteren Abendstunden ist in einigen Fällen möglich und wird mit einem Zuschlag von 20 € auf das geltende Honorar vergütet.
Die Sitzung kann vorzugsweise per EC-Karte, paypal oder in Ausnahmefällen auch bar bezahlt werden. Eine Quittung oder Rechnung erhalten Sie auf Wunsch im Anschluss an die Sitzung.
Da ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin und meine Leistung als freiberufliche Sexualberaterin eine Privatleistung und keine Heilbehandlung darstellt, werden die Kosten für eine Beratung nicht von den Krankenkassen erstattet. Dies hat jedoch u.a. auch den Vorteil, dass Sie z.B. keine Nachteile bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben, wenn Sie diese Leistung in Anspruch nehmen.
Können Sie anhand von Lohnbescheinigungen und Bescheiden nachweisen, dass Sie geringverdienend sind bzw. Sozialleistungen nach SGB II oder XII (ALG II oder Sozialgeld) erhalten, kann nach Rücksprache ein individuell vereinbarter Rabatt auf das Honorar erfolgen. Bitte sprechen Sie mich an!
Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.
§ 8 Termine und Ausfallhonorar
Termine werden zwischen den Vertragsparteien im Voraus vereinbart. Eine kostenfreie Terminabsage ist über E-Mail, WhatsApp, SMS und Anruf (auch Mailbox) bis max. 48 Stunden im Voraus (bei Montagsterminen bis Freitag 12:00 Uhr) möglich. Kurzfristige Terminabsagen durch die*den Klient*in weniger als 48h im Voraus (bei Montagsterminen am Freitag bis 12:00 Uhr) oder das Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin, unabhängig vom Grund der Verhinderung, stelle ich vollumfänglich in Rechnung. Das Ausfallhonorar umfasst den regulären Betrag für die ausgefallene Sitzung. Bei einer kurzfristigen Absage unter 48h, bei der der Nachweis von Krankheit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erbracht werden kann, beträgt das Ausfallhonorar 50% des regulären Betrages des Honorars der ausgefallenen Sitzung.
§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit
Gerichtsstand ist der Sitz der Beratungspraxis (66773 Elm). Die Inhaberin, Julia Bernarding, haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der Klient ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, die Beraterin über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihr zu diskutieren.
Stand: März 2023