Mein Honorar für eine Sitzung vor Ort ist wie folgt
Einzelsitzung
60 Minuten: 100 €
Paarsitzung
90 Minuten: 150 €
je weitere 15 Minuten 25 €
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Kurze Antwort: Leider nicht. Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, lesen Sie bitte weiter.
Beziehungsberatung (Paartherapie, Eheberatung) wird prinzipiell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Bei Einzeltherapien ist eine teilweise oder komplette Kostenerstattung möglich, wenn Sie privat versichert sind bzw. Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben.
Bitte informieren Sie sich hierzu unbedingt vor Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchen Umfang eine Kostenerstattung möglich ist und informieren Sie mich bei der Terminanfrage, dies bei Ihnen in Frage kommt.
Wichtig: das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger haben Sie stets eigenverantwortlich durchzuführen. Der Ablauf ist so, dass Sie in Vorlage gehen und die Rechnung sbei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch ist von Ihnen unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von Ihnen zu tragen.
Fonds sexueller Missbrauch
Betroffene, die sexualisierte Gewalt während ihrer Kindheit und/oder Jugend erlebten, können finanzielle Unterstützung für die Therapiekosten beim Fonds sexueller Missbrauch beantragen. Eine persönliche Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Fonds unterstützt Sie bei der Antragsstellung, die häufig schnell genehmigt wird. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Fonds verfügbar.
Mein Ziel ist es, dass Sie ihr Ziel so schnell und mit so wenigen Sitzungen wie möglich erreichen. Gerne mache ich mit Ihnen auch nur einen einmaligen Termin aus. Grundlegende Veränderungsprozesse können sich manchmal auch über mehrere Jahre ziehen. In diesem Fall ist eine Begleitung ebenfalls möglich, dann aber mit größeren Abständen zwischen den einzelnen Sitzungen.
Es sind selten wöchentlichen Terminabstände nötig, in manchen Fällen durchaus aber möglich. In den meisten Fällen gibt es einen Abstand von zwei bis zwölf Wochen zwischen den Terminen.
Ich gehe gerne - soweit möglich - auf Ihre Bedürfnisse bezüglich der Termine ein. Es kann in jeder Sitzung neu vereinbart werden, wann der nächste Termin stattfindet.
Zu Beginn wird ein (realistisches) Ziel für den Beratungs-/Therapieprozesses defniert, sodass wir immer wieder gemeinsam überprüfen können, ob wir auf dem richtigen Weg, das Ziel noch aktuell oder wir bereits dort angekommen sind.